Eigengeschäfte von Führungskräften
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Einhell Germany AG sowie die mit diesen eng verbundenen Personen sind nach Art. 19 Abs. 1 MAR verpflichtet, der Einhell Germany AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sogenannte Eigengeschäfte, d. h. Geschäfte mit Einhell-Aktien mitzuteilen.